AI Act: Was die EU-KI-Verordnung für Kanzleien bedeutet
Der AI Act schafft EU-weite Regeln für künstliche Intelligenz. Was Kanzleien zu Rollen, Risikoklassen, KI-Kompetenz und Transparenz wissen sollten.
Was ist der AI Act?
Der AI Act ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz. Auf Deutsch wird sie häufig als KI-Verordnung bezeichnet. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union.
Der Ansatz ist risikobasiert: Je nachdem, wofür ein KI-System eingesetzt wird und welche Rolle ein Unternehmen dabei einnimmt, gelten unterschiedliche Anforderungen. Für Kanzleien ist deshalb nicht allein entscheidend, dass KI eingesetzt wird, sondern welches System für welchen Zweck und in welcher organisatorischen Rolle verwendet wird.
Seit wann gilt die KI-Verordnung?
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Pflichten gelten jedoch nicht alle seit demselben Tag. Die Anwendung erfolgt stufenweise. Seit dem 2. Februar 2025 gelten unter anderem Anforderungen rund um KI-Kompetenz und bestimmte verbotene Praktiken. Seit dem 2. August 2026 ist ein großer weiterer Teil der Verordnung anwendbar und die Europäische Kommission hat mit der Durchsetzung weiterer Vorschriften und neuer Transparenzanforderungen begonnen.
Für einzelne Kategorien und Sonderfälle bestehen weiterhin abweichende beziehungsweise spätere Fristen. Kanzleien sollten daher bei konkreten Projekten nicht nur auf ein einzelnes Stichtagsdatum schauen, sondern den jeweiligen Anwendungsfall prüfen.
Welche Rolle hat eine Kanzlei nach dem AI Act?
Der AI Act unterscheidet unter anderem zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Eine Kanzlei, die ein fertiges System wie einen allgemeinen KI-Assistenten oder eine spezialisierte Legal-AI-Lösung intern nutzt, wird häufig vor allem als Betreiber auftreten.
Entwickelt eine Kanzlei dagegen ein eigenes KI-System, bringt es unter eigenem Namen auf den Markt oder integriert mehrere Komponenten zu einer eigenen Lösung, kann die Rollenverteilung anders aussehen. Die konkrete Einordnung bestimmt mit, welche Pflichten greifen.
Ist KI in einer Kanzlei automatisch Hochrisiko-KI?
Nein. Dass ein KI-System in einer Rechtsanwaltskanzlei eingesetzt wird oder juristische Texte verarbeitet, macht es nicht automatisch zu einem Hochrisiko-System. Entscheidend ist der konkrete Verwendungszweck.
Für Kanzleien können Hochrisiko-Regeln beispielsweise in bestimmten anderen Unternehmensbereichen relevant werden, etwa bei einzelnen KI-Anwendungen für Beschäftigung, Bewerberauswahl oder Personalbewertung. Die Einordnung sollte deshalb immer auf den tatsächlichen Einsatzfall bezogen werden.
Was bedeutet KI-Kompetenz für Kanzleien?
Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, sollte Mitarbeitende so befähigen, dass sie Funktionsweise, Grenzen und Risiken der verwendeten Systeme angemessen verstehen. In einer Kanzlei betrifft das nicht nur technische Bedienung, sondern auch Fragen wie Halluzinationen, Quellenkontrolle, Datenschutz, Verschwiegenheit und den richtigen Umgang mit sensiblen Informationen.
Eine sinnvolle KI-Schulung sollte deshalb immer auf die konkreten Systeme und Aufgaben der Kanzlei abgestimmt sein. Wer lediglich erklärt, wo das Chatfenster geöffnet wird, schafft noch keine ausreichende KI-Kompetenz für Anwälte.
Welche Transparenzpflichten können relevant sein?
Der AI Act enthält Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte beziehungsweise manipulierte Inhalte. Je nach Anwendung kann beispielsweise relevant sein, ob Nutzer erkennen müssen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
Für Kanzleien kann das besonders bei öffentlich eingesetzten Chatbots, automatisierten Kommunikationssystemen oder eigenen KI-Angeboten eine Rolle spielen. Welche konkrete Pflicht gilt, hängt wiederum von System, Rolle und Einsatz ab.
AI Act ersetzt weder Datenschutz noch Berufsrecht
Die Einhaltung des AI Act beantwortet nicht automatisch alle anderen rechtlichen Fragen. Für Anwälte gelten weiterhin Datenschutzrecht, anwaltliche Verschwiegenheit, fachliche Sorgfalt und weitere berufsrechtliche Anforderungen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihren Handlungshinweisen zum KI-Einsatz ausdrücklich auf Kontrollpflichten, Verschwiegenheit, Halluzinationsrisiken und weitere berufsrechtliche Aspekte hin. Eine Kanzlei braucht deshalb kein isoliertes AI-Act-Projekt, sondern eine zusammenhängende KI-Governance.
Fazit: Der AI Act macht KI zur Organisationsaufgabe
Für Kanzleien bedeutet der AI Act vor allem, dass KI-Nutzung strukturiert werden muss. Es sollte nachvollziehbar sein, welche Systeme zugelassen sind, welche Daten verarbeitet werden dürfen, wer Ergebnisse kontrolliert und welche Mitarbeitenden für welche Aufgaben geschult sind.
Unser ausführlicher Beitrag EU AI Act seit August 2026: Was Kanzleien beim Einsatz von KI beachten müssen ordnet die aktuelle Anwendung der Verordnung für die anwaltliche Praxis vertieft ein.
Quellen und Vertiefung:
Europäische Kommission: Durchsetzung des AI Act seit 2. August 2026
Bundesrechtsanwaltskammer: Hinweise zum Einsatz künstlicher Intelligenz
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